AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und für alle Geschäftsbereiche. Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln bzw. Absätze, bleiben die restlichen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin wirksam.

§ 2 Terminvereinbarungen
Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der Fahrzeugaufbereitung/-reinigung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen. Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen. 

§ 3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens 24 Stunden vor dem Erstellungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird. 

Wenn kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins vorliegt, kann und der Anbieter eine Unkostenpauschale von 50% des ausgemachten Preises, mindestens aber Euro 50,00 vom Kunden geltend machen.

§ 4 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen
Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.

Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden, da sie sonst nicht wirksam werden.

§ 5 Reklamationen
Die erbrachten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Bei berechtigten Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistung hat der Anbieter das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung.

Derartige Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich niederzulegen.

§ 6 Haftung und Garantie
Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.

Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 

Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken und Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Hiervon muss der Kunde vor Unterzeichnung der Auftragsbestätigung informiert werden. Wünscht der Auftraggeber dennoch die Durchführung dieser Arbeiten, so schließt er durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters aus.

Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorraum an seines Fahrzeugs.

Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Aufbereiter zu melden bzw. anzuzeigen und auf einen schriftlichen Vermerk zu bestehen, da sonst keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

§ 7 Formalitäten und schriftliche Absicherung
Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, sind die Auftragsformulare vom Kunden zu unterzeichnen. Zu diesen Formularen zählen die Auftragsbestätigung und eventuell (je nach Einzelfall) die Beschreibung der bereits am Fahrzeug vorhandenen Schäden. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Anbieters und dessen Mitarbeitern, sowie ihrer Kundschaft.

§ 8 Preis
Die Preise sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Reinigung. Die angegebenen Preise richten sich deshalb nach Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie den Webseiten Anbieters sind unverbindlich und dienen lediglich zur Orientierung. Der tatsächliche Preis kann deshalb je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.

Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Tierhaare, Fäkalien, Farben, etc., die einer spezielle Behandlung erfordern, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, unabhängig von Pauschalpreisen oder eventuellen Angeboten. Allerdings muss dieser Aufpreis vor der rechtsverbindlichen Erteilung des Auftrages mit dem Kunden besprochen und auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden, bzw. bei Pauschalpreisen mit dem Vertragspartner besprochen und gesondert vereinbart werden. Sollten diese Verschmutzungen erst während der Arbeiten entdeckt werden und mit dem Kunden vorab keine Vereinbarungen bezüglich dieses Problems getroffen worden sein, so hat der Anbieter den Kunden unverzüglich zu informieren und dessen Genehmigung zur aufpreisbehafteten Beseitigung einzuholen.

Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.

Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung. 

§ 9 Sonstiges
Erfüllungsort ist, falls nicht gesondert vereinbart, Ellwangen (Jagst).

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.

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Ellwangen
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